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Teilnahmebedingungen

  • Es wird keine Haftung vom Veranstalter übernommen, wenn die Artikel Lebensmitteltechnisch nicht einwandfrei sind.
  • Lebensmittel müssen deklariert sein, Artikel mit Cremes o. ä. müssen gekühlt präsentiert werden.
  • Jegliche Haftung wird vom Veranstalter abgelehnt.
  • Jeder Aussteller ist für allfälliges Steuerrelevantes-Abrechnen und für Versicherungen selbst verantwortlich.
  • Es dürfen nur selbst- und von handgefertigte Produkte, die von guter Qualität sind, verkauft werden.
  • Wer andere, nicht selbstgefertigte Produkte verkauft wird vom Markt ausgeschlossen.
  • Dem Aussteller werden bis zu 20 Flyer übermittelt, wenn er dies bei der Bewerbung angibt.
  • Jedem Aussteller wird der gebuchte Marktstand inkl. Dach und Beleuchtung zur Verfügung gestellt.
  • Es gibt keinen Stromanschluss für die Aussteller.
  • Aufbauten bis zu 1 Meter Höhe sind erlaubt.
  • Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Abfall und mögliches Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen. Wer dies nicht einhält, dem werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Der Stand muss während der Öffnungszeiten besetzt sein.
  • Jeder Aussteller muss seinen Stand selbst überwachen.
  • Der Erlös gehört vollständig dem Ausstellenden.
  • Zum Ein- und Ausladen darf in die Stadt gefahren werden. Die genauen Aufbauzeiten werden den Ausstellern per Mail mitgeteilt.
  • Parkplätze sind in der näheren Umgebung vorhanden.
  • Für Personen- und/oder sonstige Schäden die durch den Aussteller verursacht wurden, haftet der Aussteller.
  • Der Schwazer Handwerksmarkt findet bei jeder Witterung statt.
  • Die Einteilung der Standplätze übernimmt der Veranstalter. Aussteller, die einen 4 Meter Stand bei der Anmeldung auswählen, bekommen jeweils zwei 2 Meter Stände. Diese werden nebeneinander positioniert.
  • Standplatzgebühren müssen mind. 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin auf dem angeführten Konto der Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH eingegangen sein. Die Rechnung wird an die angegebene Postanschrift versandt.
  • Mit der Bezahlung der Standgebühr werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
  • Eine Absage durch den Aussteller ist bis zu 14 Tage vor Marktbeginn kostenlos zulässig. 13 bis 7 Tage vor Marktbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der Standgebühr. Jede spätere Stornierung wird mit 100% berechnet.
  • Sollte bis spätestens 30 Minuten vor Starttermin des Marktes der Aussteller noch nicht vor Ort sein bzw. seine Waren aufstellen verfällt automatisch das Recht auf den Standplatz. Etwaige Standgebühren werden hier nicht rückvergütet.